Immobilienservice
rund um Kauf, Verkauf und Vermietung

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agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposébeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

  1. Unser Angebot ist unverbindlich und freibleibend. Irrtum sowie Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
  2. Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Seite erteilten Informationen. Sie erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Bei eigenen Fehlern haften wir ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.
  3. Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Der Empfänger verpflichtet sich, unsere Angebote nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Empfänger hiergegen, so verpflichtet er sich zur Schadenersatzleistung in voller Höhe der Gesamtprovision. Für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes informiert uns der Interessent schriftlich unverzüglich innerhalb von 3 Tagen nach Exposézugang und ist auf Verlangen zu belegen. Wird dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis über das Objekt sofort schriftlich geltend zu machen.
  4. Kommt anstelle des eingeleiteten Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande, so ist hierfür Provision zu zahlen.
  5. Immo Wirtz darf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig sein. Eine Doppeltätigkeit ist nicht ausgeschlossen.
  6. Die zu zahlende Provision aus dem Nachweis oder der Vermittlung richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé bzw. Begleitschreiben. Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig, bei Kauf am Tag des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages. Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig bei Miete am Tag des Abschlusses des Mietvertrags.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Aichach.

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